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Allgemeine Vertragsbindungen (AV)*

Ein Vertrag kommt zustande, wenn ich den Auftrag (mittels E-Mail) bestätigt habe. Ich verpflichte mich, meine Dienstleistungen sorgfältig auszuführen. Verbleiben erhebliche Mängel, muss der Auftraggeber innerhalb von 10  Tagen nach Ablieferung der Arbeit auf den Mangel aufmerksam machen, dies schriftlich und unter Angabe des Grundes der Beanstandung. Sonst gilt der Auftrag als erfüllt. Bei berechtigten Beanstandungen überarbeite ich die betreffende Arbeit auf eigene Kosten oder gewähre eine Reduktion. Ich hafte nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und kann nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Ausführung beim Auftraggeber entstehen, verantwortlich gemacht werden. Insgesamt kann ich nur bis zur Höhe des für die Dienstleistung in Rechnung gestellten Betrages haftbar gemacht werden.

 

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Sitten.

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​*Diese AV treten am 1. April 2019 in Kraft und können jederzeit Änderungen erfahren. Als letztverbindlich gilt die französische Textfassung.

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